Für Funktionstraining kommen behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht um sie wieder in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben einzugliedern. Es wird in Kraft gesetzt bei Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane.
Funktionstraining wirkt besonders mit zusätzlicher Krankengymnastik, um die körperlichen Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe verfügen.
Funktionstraining ist im wesentlichen organorientiert. Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Leitung (Übungsleiter/in oder Physiotherapeut/in) im Rahmen regelmäßiger abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Funktionstrainingsarten sind insbesondere: Trockengymnastik, Wassergymnastik. Die Erforderlichkeit für Funktionstraining im Sinne dieser Vereinbarung ist grundsätzlich so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltungen auf die fachkundige Leistung des Übungsleiters/Therapeuten angewiesen ist, um die oben genannten Ziele zu erreichen.
Wenn Sie Interesse an Funktionstraining haben, können Sie gerne an den Kursen in unserem Verein teilnehmen. Dazu muss Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen. Der ausgefüllte Antrag muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Wenn der Antrag genehmigt ist, bitte bei uns anrufen und ein Beratungsgesprächstermin vereinbaren. Dort wird in einem persönlichen Gespräch alles weitere erläutert. Wir haben sowohl Kurse im Vormittagsbereich als auch im Abendbereich.
Den Ablauf im genauen sehen Sie unter: Wie kann man Rehabilitationssport durchführen. Die Kosten für die Trainingseinheiten übernimmt ihre Krankenkasse komplett. Es kommen also keine Kosten auf Sie zu. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für ein Jahr.